V. Casella u.a.: The Roman Senate as arbiter during the Second Century BC

Cover
Titel
The Roman Senate as Arbiter during the Second Century BC. Two Exemplary Case Studies: the Cippus Abellanus and the Polcevera Tablet


Autor(en)
Casella, Valentina; Petraccia, Maria Federica
Reihe
Giornale Italiano di Filologia
Erschienen
Turnhout 2019: Brepols Publishers
Anzahl Seiten
236 S.
Preis
€ 70,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Sven Günther, Institute for the History of Ancient Civilizations (IHAC), Northeast Normal University Changchun, China

Wie sein Recht durchsetzen? Diese Frage stellt sich im Alltag so oft wie auf der großen internationalen Bühne. Und gerade letztere zeigt jüngst, wie weit einzelne Rechtssetzungen, -positionen und -empfindungen voneinander so abweichen können, dass selbst internationales, übergreifendes Recht, das heißt Völkerrecht, schnell an seine Grenzen kommt, selbst wenn vermittelt wird oder ein Schiedsgericht entscheidet. So offensichtlich bei diesen Fragen allgemein anerkannte Institutionen wie Machtverhältnisse und Fragen der Durchsetzbarkeit eine Rolle spielen, so sehr haben Theorien und Modelle aus der Politikwissenschaften, namentlich den Internationalen Beziehungen, in den letzten Jahren Einzug in altertumswissenschaftliche Studien zum „Völkerrecht“ erhalten und Debatten um die Terminologie, Anwendbarkeit und Vergleichbarkeit ausgelöst.1 Angereichert mit kulturwissenschaftlichen und ritualdynamischen Theoremen, steht dieser Forschungsbereich dabei exemplarisch für die Problematik, die sich aus gewandelten Kategorien, Traditionen und Institutionen von der Antike zur Moderne ergibt, denen des Öfteren zwar analoge Mechanismen und Prozesse innewohnen, die jedoch permanent auch der Gefahr der Verwischung der ebenfalls zu konstatierenden Unterschiede unterliegen.

Die Schiedsgerichtsbarkeit stellt hierbei ein wichtiges Institut zur Austestung verschiedener Ansätze dar, da in den vorhandenen epigraphischen Quellen mehr als etwa in tendenziöseren literarischen Quellen die Positionen der involvierten Parteien samt der richtenden Institution aufscheinen, es also potentiell möglich ist, die unterschiedlichen Interessenslagen, Aushandlungsprozesse und -ergebnisse zu untersuchen, auch wenn natürlich in diesen fälschlich als dokumentarischen Quellen bezeichneten Zeugnissen ebenfalls bestimmte Darstellungsperspektiven eingenommen werden.2 Dem römischen Senat als eine derartige schiedsrichterliche Institution widmet sich die zu besprechende Untersuchung, die mit dem Cippus Abellanus und der Bronzetafel von Polcevera (der sogenannten Sententia Minuciorum) aus dem 2. Jahrhundert v.Chr. zwei wichtige Zeugnisse in den Blick nimmt, da diese abseits der „internationalen“ Beziehungen zwischen Rom und den „Staaten“ im griechischen Osten Roms Einfluss und Ausgreifen auf der gesamten italischen Halbinsel sowie die Formierung von Italien aufzuzeigen helfen.3 Dabei werden die beiden inschriftlichen Zeugnisse nicht nur detailliert besprochen, sondern auch hinsichtlich der antiken Vorstellungen römischer Schiedsgerichtsbarkeit, der territorialen Streitigkeiten, des Senats als „außenpolitischen“ Akteurs sowie der Infrastrukturmaßnahmen kontextualisiert.

In ihrer Einleitung (S. 13–28) stellt Maria Federica Petraccia die schwierige Etymologie des Lemmas arbiter heraus und weist auf ein womöglich phönizisches Lehnwort, so dass „internationales“ Handelsgebaren als Entstehungskontext in Frage käme. Ferner zeigt sie die spätere Entwicklung des arbiter im privaten wie öffentlichen Rechtsverkehr auf. Fragen etwa zur Durchsetzungsfähigkeit des Rechts seitens öffentlicher Institutionen und privater Konfliktlösungsmöglichkeiten unterhalb der Schwelle staatlicher Verfahren, die im Rahmen von Diskussionen über „natural states“ eine Rolle spielen, werden dabei allerdings, wie auch später, nur marginal angerissen.4

Valentina Casella greift im Folgenden die römische Schiedsgerichtsbarkeit auf und setzt sie gegen die griechisch-hellenistischen Praktiken (S. 29–60). Insbesondere das schrittweise auch philosophisch ausgebildete, beständige Ausbalancieren zwischen utilitas und aequitas sowie das Reflektieren über die eigene auctoritas – sowohl in Bezug auf Gemeinwesen in administrativer Beziehung zu Rom als auch solchen mit rein „internationaler“ Vertragsabhängigkeit – werden dabei als markante römische Additive zum griechischen Modell herausgearbeitet. In den folgenden beiden Kapiteln lenkt sie den Blick dann folgerichtig auf das Eingreifen Roms in Italien, der ersten Interessenssphäre, und weist auf die prägende Gestaltung durch Grenzziehungen (S. 61–75) und durch weitere Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere Straßenbau, bei Territorialkonflikten (S. 77–99) hin. Sie kann dabei einerseits die faktischen Maßnahmen besonders im cisalpinen Gallien, andererseits die Verstrickungen unterschiedlicher Interessen (von lokalen Stämmen und von Seiten Roms definierter civitates, von der römischen res publica, aber auch von einzelnen römischen Magistraten und Institutionen bis hin zu privaten Netzwerken römischer Patrone) als Elemente in einem komplexen Aushandelssystem aufzeigen. Das oft einseitige Bild einer Überformung der Peripherie durch die Zentrale Rom wird so facettenreicher, wie dies etwa auch in der schubweisen Durchsetzung des römischen Münzsystems, besonders nach dem Zweiten Punischen Krieg, aufscheint.5

Petraccia widmet sich dann dem Fungieren des Senats als arbiter und zwar sowohl innerhalb Italiens als auch gegenüber den griechischen Poleis (S. 101–115). Vor allem die Einbettung des senatorischen Gestaltungswillens in die jeweiligen Bündnis- und Abhängigkeitsstrukturen ist dabei offenkundig, so dass das jeweilige Verhalten und Eingreifen nicht allein Ausdruck dieser komplexen Beziehungsgeflechte ist, sondern auch die Flexibilität römischer „Außenpolitik“ und die unterschiedlichen Formen der „Romanisierung“ des öffentlichen, „internationalen“ Rechts widerspiegelt. In den beiden folgenden Kapiteln bietet Petraccia sodann eine Edition samt italienischer und englischer Übersetzung und Kommentierung der beiden Hauptstudienobjekte, dem Cippus Abellanus und der Bronzetafel von Polcevera (S. 117–131 bzw. S. 133–168). Fundumstände und wesentliche Aspekte der beiden ganz unterschiedlichen Zeugnisse werden besprochen. Dabei zeigt der Cippus Abellanus, dessen oskischer Text leider nur auf der Umzeichnung geboten wird, während die Edition in lateinischer Übersetzung erfolgt, ihr zufolge ein indirektes Einwirken seitens Rom, da die Übereinkunft zwischen Abella und Nola um Grenzziehungen um den Herkules-Tempel irgendwann im 2. Jahrhundert v.Chr. (die Datierung ist notorisch umstritten) römisches Institutionengefüge und Rechtsdenken offenbare. Bei der Bronzetafel von Polcevera hingegen ist das Eingreifen Roms durch die beiden Minucii beim Konflikt zwischen Genua und den Viturii aus dem Jahre 117 v.Chr. evident, nicht allein im Prozedere, sondern etwa auch in der fiskalischen Klassifikation der einzelnen Landkategorien samt Bezahlung in victoriati. Warum Petraccia die Verschiebung des Jahresanfangs von März auf Januar ins Jahr 45 v.Chr. (mit der Kalenderreform Caesars) setzt, damit also nicht dem traditionellen Datum 153 v.Chr. folgt und infolge dessen die Tagesdatierung ante eidus Sextilis primas in Zeile 44 (vgl. Fontes Iuris Romani Antejustiniani III Nr. 163) in den Juni (statt August) verlegt, bleibt dem Rezensenten verschlossen.6 Auch wäre es gut gewesen, auf das im Anfangsformular aufscheinende Prozedere „vor Ort“ durch die Minucii und der abschließenden Bestätigung der Entscheidung durch den Senat in Rom einzugehen, da dies die Aushandlungsprozesse noch weiter erhellt hätte. Der anschließende Appendix von Antonella Traverso bringt die archäologische Evidenz mit der sehr genauen Beschreibung der Sententia Minuciorum zusammen und versucht, möglichst viele Verläufe und Fixpunkte zu identifizieren (S. 169–188).

Das perfekte Anschmiegen des römischen Herrschafts- und Rechtssystems an die lokalen Verhältnisse, so dass daraus das hegemoniale imperium Roms unter dem Motto „Einheit in Vielfalt“ sowie die res publica verstanden als Gemeinwohl insgesamt gestärkt wurde, ist Gegenstand der kurzen Zusammenfassung (S. 189–196). Insgesamt wird sehr deutlich, inwieweit auch oftmals spröde erscheinenden Grenzziehungen und deren Darstellung in inschriftlicher Form ein Framing-Effekt zugrunde lag, der nicht nur römische Herrschaftsgestaltung spiegelt, sondern geradezu aktiv etablierte und gerade dadurch so erfolgreich und langfristig wirksam machte. Die Lektüre des Bandes ist also trotz phasenweiser Wiederholungen in den einzelnen Kapiteln lohnend und sei daher empfohlen.

Anmerkungen:
1 Dazu die Zusammenstellung der wichtigsten Forschungspositionen bei Ernst Baltrusch, Außenpolitik, Bünde und Reichsbildung in der Antike, München 2008, S. 14–17, 81f. und 98–101.
2 Zum Komplex vgl. auch die Fallbeispiele in Guido Pfeifer / Nadine Grotkamp (Hrsg.), Außergerichtliche Konfliktlösung in der Antike. Beispiele aus drei Jahrtausenden, Frankfurt am Main 2017.
3 Zum Gesamtkomplex des Werdens von Italien in mittel- und spätrepublikanischer Zeit unlängst Filippo Carlà-Uhink, The „Birth“ of Italy. The Institutionalization of Italy as a Region, 3rd–1st Century BCE, Berlin 2017.
4 Dazu unlängst für die Antike Taco Terpstra, Trade in the Ancient Mediterranean. Private Order and Public Institution, Princeton 2019, bes. S. 1–32.
5 Vgl. dazu Fleur Kemmers, The Functions and Use of Roman Coinage. An Overview of 21st Century Scholarship, Leiden 2019, S. 55–59 (mit weiterer Literatur).
6 S. 143 mit Anm. 482; vgl. S. 135 mit Anm. 481.

Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension